Das Betreten und Befahren von Gewässern durch Personen sowie das Einbringen oder Führen von Tieren ist an den durch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei markierten Stellen definierter Gewässerabschnitte verboten.
Die Massnahme gilt bis auf Widerruf. Die Fischerei ist an diesen Stellen ebenfalls nicht gestattet.
Weitere Informationen bei Amt für Natur, Jagd und
Fischerei (ANJF) unter: Betretungsverbot